Transithandel - Eurostat
Transithandel. Gemäß dieser globalen Herstellungsvereinbarung kauft ein Gebietsansässiger eine Ware von einem Gebietsfremden und verkauft sie anschließend an einen anderen Gebietsfremden weiter, wobei die Ware nicht in die Volkswirtschaft des Händlers gelangt (ESVG 2010 Nummer 3.164 Buchstabe d).